Unterrichtsausfall bei extremen Wetterlagen - Ablaufplan -

Liebe Eltern,

ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs, können es im Einzelfall notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Unterricht ausfallen zu lassen. Entscheidungen über witterungsbedingten Unterrichtsausfall müssen unter Einbeziehung der entsprechenden Personengruppen (Winterdienst, Straßenmeisterei, Busunternehmen und weitere Mitglieder der „Koordinierungsgruppe Schulausfall“) meist kurzfristig und zügig getroffen werden.

Weiterhin gilt es, die Öffentlichkeit, insbesondere die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten, rechtzeitig, d.h. grundsätzlich am Vortag, über die Entscheidung über den Unterrichtsausfall zu informieren.

Die Entscheidung zum Unterrichtsausfall wird unverzüglich per Internet über eine vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingerichtete zentrale Datenbank

(www. Schuleundwitterung.bayern.de) eingestellt. Zeitgleich ist die Information auch über die homepage des Landratsamtes (www.landratsamt-guenzburg.de) sichtbar.