Unterrichtsbefreiung erfolgt auf vorherigen schriftlichen Antrag der Eltern nur aus wichtigen Gründen. Wegen einer zahnärztlichen Behandlung kann im Regelfall keine Befreiung ausgesprochen werden. Bitte verwenden Sie dafür nach Möglichkeit die schulfreien Nachmittage.
Eine Beurlaubung von Schülern wegen Antritts einer Urlaubsreise ist nicht möglich!
Bitte verwenden Sie zur Beantragung einer Befreiung ihres Kindes vom Unterricht den Schulmanager.
Legen Sie dieses bitte rechtzeitig, am besten so schnell wie möglich, der Klassenleitung (bei Beantragung von bis zu einem Unterrichtstag) oder der Schulleitung (bei mehr als einem Unterrichtstag) vor.
Den Antrag auf Schulbefreiung stellen Sie bitte mindestens drei Tage im Voraus über den Schulmanager Online.
Bei Genehmigung führen Sie bitte ihre Erlaubnis an dem entsprechenden Tag als Nachweis mit sich!